Städte, Gemeinden und Kantone
Für unterschwelligen sicherheitsaufgaben welche die öffentlichen Sicherheitsorgane nicht wahrnehmen können oder wollen, macht es aus Kostengründen durchaus Sinn, Sicherheitsaufgaben auf öffentlichem Grund, bei welchem Gemeinden und Städte als Eigentümer auftreten an private professionelle Sicherheits- und Bewachungsdienste auszulagern.
Wichtig ist dabei dass die geltenden Gesetzte, welche je nach Kanton unterschiedlich sein können, schon bei der Vergabe solcher Sicherheitsaufgaben eingehalten werden.
Mit einem Auftrag der Auftraggeber/ Polizeibehörde darf der Sicherheitsdienst Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben war nehmen.
Dies kann von Bewachungsaufgaben bei temporären Anlässen wie zum Beispiel, für Gelände und Infrastrukturen während Festen oder auch Verkehrsdienstaufgaben der Fall sein.
City-Sicherheitspatrouillen oder Ordnungspatrouillen in Gemeinden und Dörfern werden ebenfalls sehr gerne gebucht.
Hier ist eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Polizeibehörden von Nöten.
Unsere Jahrelange Erfahrung in diesem Bereich zeigt, dass die Einwohner die Sicherheitsmitarbeiter gerne sehen und der direkte Kontakt mit den Einwohnern das subjektive sowie objektive Sicherheitsgefühl sehr positiv beeinflussen.
Zögern Sie nicht und holen Sie sich Ihr Angebot.