Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhalt:

Der Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen betrifft die Dienstleistungen von Procustos Sicherheitsdienste -Security

Die Inhalte sind:

 

-Zweck
-Beginn und Ende (Datum und Zeit) der Dienstleistung
-Unbefristete Dienstleistungen
-Beschränkung der Dienstleistungen
-Befristete Dienstleistung
-Pflichten des Kunden
-Übertragung des Hausrechts
-Meldepflicht
-Kontrollbehörden
-Reklamationen
-Datenschutz/Schweigepflicht
 
 
-Haftung von Procustos Sicherheitsdienste
-Preise
-Zahlungsfristen
-Stunden – Minutenabrechnung
-Gerichtsstand
-Schlussbestimmungen
-Rechtliches
-Pflichten von Procustos
-Missbrauch
-Eigenschutz der Procustos Agenten
2. Zweck:
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen den Auftraggeber und Procustos vor Missbrauch und Schaden durch gegenseitige Missverständnisse schützen und sollen ergänzend zu den rechtlich festgelegten Pflichten und Rechten die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Procustos Sicherheitsdienste-Security regeln und den Kunden über wesentliche Bestimmungen informieren.
 
 
14. Reklamationen:
Falls ein Grund zu einer Reklamation über die Dienstleistung von Procustos entstehen sollte, melden sie dies bitte sofort direkt Ihrem Ansprechpartner bei Procustos Sicherheitsdienste-Security oder der Procustos Geschäftsleitung.
3. Beginn Dauer und Beendigung der Dienstleistung:
 
Beginn:
Die Dienstleistung beginnt mit dem abgesprochenen Datum und Zeit.
Dauer:
Die Dauer der Dienstleistung hängt von dem abgesprochenen Zeitraum ab und kann auf Wusch des Kunden verlängert werden.
Beendigung:
Die Dienstleistung endet mit dem abgesprochenen Datum und der Zeit.
 
 
15. Datenschutz/Schweigepflicht
Procustos Sicherheitsdienste-Security verpflichtet sich keine Daten über einen Auftrag, den Auftraggeber ohne gerichtlichen Beschluss an dritte weiterzugeben, ausser der Kunde wünschst oder erlaubt dieses.
 
Die Procustos Sicherheitsagenten werden auf Ihre Geheimhaltungspflicht aufmerksam gemacht und sind nach dem Gesamtarbeitsvertrag zur Geheimhaltung verpflichtet
 
4. Unbefristete Dienstleistungen
Bei Unbefristeten Dienstleistungen/Dienstleistungsvertägen gilt von Seiten des Auftraggebers eine Kündigungsfrist von einem Monat oder 30 Tagen inklusive Wochenenden und Feiertage.
 
 
 
 
16. Sorgfaltspflicht:
Procustos Sicherheitsdienste verpflichtet sich, sensible Materialien wie Schlüssel, Geld, Vertraulichen Akten, etc. die vom Kunden zur Erfüllung des Auftrages übergeben wurden oder die Bestandteil des Auftrages sind, sorgfältig zu behandeln.
5. Befristete Dienstleistungen
Bei befristeten Dienstleistungen gelten die abgesprochenen Daten und Zeiten, sie können nach kurzfristiger Absprache mit Procustos Sicherheitsdienste -Security verlängert werden, sofern die Gesetzlichen Bestimmungen der maximalen Tagesarbeitszeit über die Sicherheitsangestellten nicht tangiert werden.
 
 
 
 
17. Haftungen von Procustos:
Procustos übernimmt keine Haftung für Schäden die ein Dritter oder ein Ereignis während einer Auftragserfüllung verursacht oder verursacht hat, denn 100% Sicherheit zu gewährleisten ist leider nicht möglich.
 
6. Einstellung der Geschäftlichen Tätigkeit
Falls Procustos Sicherheitsdienste-Security Ihre Geschäftstätigkeit einstellt, wird dies dem Auftraggeber so früh als möglich mitgeteilt, um Unannehmlichkeiten minimieren zu können.
 
 
18. Preise:
Die Preise richten sich nach der abgesprochenen Dienstleistung oder der Offerte.
Sie werden pro Stunde und pro Agent/Mitarbeiter berechnet.
 
Hunde sind auch Mitarbeiter, sie werden jedoch separat aufgeführt.
Der Preis kann bei Daueraufträgen je nach Teuerung oder gesetzlichen Veränderungen steigen.
 
Procustos behält sich vor, bei Aufträgen bei denen ein erhöhtes Risiko einer Auflösung der Geschäftsbeziehungen, nach Beendigung der Dienstleistung, einen Kostenvorschuss zu verlangen.
 
Zuschläge:
An speziellen Daten wie 24. 25.und 26.Dezember, 31.Dezember und 1.Januar werden dem Kunden einen Zuschlag von 10 Chf. pro Stunde und Agent auf den Offerierten Preis aufgerechnet.

Beratung:
Für unsere Beratungen und Konzepteerstellungen wird ein pauschaler Betrag verrechnet, der jedoch bei Auftragsübernahme wegfällt.  
 
 
 
7. Beschränkungen der Dienstleistungen
Die Dienstleistungen von Procustos Sicherheitsdienste/Security sind je nach Rechtslage beschränkt auf Private oder Halbprivate Bereiche im In-oder Ausland.
 
Procustos Sicherheitsdienste-Security ist eine Sicherheitsfirma mit dem Sitz in der Schweiz, die Dienstleistung und das Personal darf nicht für militärische Zwecke von ausländischem Militär verwendet werden.
 
Falls Procustos Sicherheitsdienste/Security einen unerlaubten Einsatz ihrer Dienstleistung oder ihres Personals für Militärische Zwecke feststellt sieht Procustos Sicherheitsdienste /Security sich gezwungen, die Dienstleistung sofort zu beenden und die Dienstleistung die bis zu diesem Zeitpunkt geleistet wurde, inklusive Spesen/Reisekosten, zu Verrechnen.
 
19. Zahlungsfristen:
Der Kunde/Auftraggeber verpflichtet sich die Dienste von Procustos am abgesprochenen Termin Fristgerecht zu bezahlen.
Für Aufträge an denen keine besonderen Zahlungsformen abgesprochen wurden, wird unmittelbar nach der Beendigung des Auftrages, Rechnung mit einer 30 tägigen Zahlungsfrist gestellt.
Bei Daueraufträgen wird die Rechnung am Ende des jeweiligen Monats gestellt.
 
Falls der Kunde die Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, behält sich Procustos Sicherheitsdienste -Security vor bei Daueraufträgen die Dienstleistung nach ablauf der Zahlungsfrist einzustellen.
 
Bei extremen Verzögerungen oder Nichteinhaltung der Zahlungsfristen, nach einer Mahnung, werden Rechtliche Schritte eingeleitet und der Kunde wird betrieben.
 
 
 
8. Pflichten des Kunden:
Der Kunde verpflichtet sich keine Versuche zu unternehmen, Sicherheitspersonal von Procustos anzuwerben oder Sicherheitspersonal für missbräuchliche Zwecke einzusetzen.
20. Stunden-Minutenabrechnung:
Geleistete Arbeitsstunden werden von den Procustos Angestellten auf ein Rapport vermerkt, angebrochene Stunden werden vom Mitarbeiter direkt auf die Nächste halbe Stunde aufgerundet und werden dem Kunden verrechnet
 
 
 
9. Übertragung des Hausrechts:
Das Hausrecht wird während der Dauer der Dienstleistung, auf die mit dem Auftrag beschäftigten Sicherheitsmitarbeiter von Procustos Sicherheitsdienste -Security, übertragen beziehungsweise erweitert..
Ausnahmen bilden Bereiche, für die die öffentliche Hand, die Exekutive zuständig ist.
 
 
 
21. Gerichtsstand:
Procustos richtet sich nach dem Schweizerischen Recht und deshalb ist der Gerichtstand in der Deutsch-Schweiz im Kanton Solothurn zu suchen.
10. Meldepflicht:
der Kunde verpflichtet sich, Vorgänge die die Sicherheit betreffen,, wie Drohbriefe, Anschläge oder ähnliche Vorfälle, während der Dauer der Dienstleistung Procustos zu melden. So das unsere Mitarbeiter sofort darauf reagieren können.
 
 
 
 
 
 
 
22. Schlussbestimmungen:
Falls Procustos ihre Geschäftstätigkeit und damit ihre Dienste überraschend und ungewollt einstellen muss, wird die Dienstleistung bis zum letzten Tag und Stunde berechnet werden.
Die Dienstleistung endet in einem solchen Fall und der Vertrag wird gegenstandslos.
Dieses gilt auch für Geschäftskunden.
 
11. Pflichten von Procustos
Procustos verpflichtet sich die vertraglich abgesprochene Dienstleistung mit Ihrem Personal nach bestem Wissen und Gewissen Aufmerksam, Loyal, Professionell und Pflichtbewusst Durchzuführen.
 
 
 
23. Rechtliches:
Falls Bestandteile des Vertragsbestimmungen Rechtlich nicht haltbar sind, gelten die haltbaren Teile trotzdem.
Neben diesen von Procustos aufgeführten Bedingungen gilt das schweizerische Recht.
12. Kontrollbehörden
Falls der Auftrag für Procustos in einer Firma stattfindet, die von einer Behörde, wie Bspw. Feuerpolizei, ESBK, Gewerbe-Polizei, Polizei, Lebensmittelkontrolle, Bauaufsichtsbehörde, Zoll, etc. gesetzlich Vorgeschrieben sporadisch kontrolliert werden könnte, hat der Auftraggeber die Pflicht, die Mitarbeiter von Procustos über die Regeln und Abläufe einer solchen Kontrolle aufzuklären.
Procustos übernimmt keine Haftung für Schäden die durch Bussen von Behörden entstehen, die ihre Kontrollen nicht durchführen konnten, weil die Procustos Mitarbeiter nach Absprache und Auftrag handelten und die Behörde aus Unwissenheit abgewiesen haben.
24. Missbrauch:
Die Dienstleistungen oder die Mitarbeiter von Procustos Sicherheitsdienste richten sich nach der Gesetzgebung der Landes in dem der Auftrag stattfindet und dürfen vom Auftraggeber nicht für ungesetzliche Zwecke missbraucht werden.
Die Sicherheitsmitarbeiter dürfen ebenfalls nicht bewusst und absichtlich einer hohen Gefährdung ausgesetzt und für ungesetzliches missbraucht werden.
Falls die Mitarbeiter von Procustos einen solchen Missbrauch unserer Dienstleistungen feststellen sind die Angestellten berichtigt, ihren Dienst nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung von Procustos Sicherheitsdienste- Security, sofort einzustellen und die Dienstleistung zu verweigern.
 
Der Auftraggeber ist in einem solchen Fall verpflichtet die Dienstleistung die bis zur Beendigung geleistet wurde zu bezahlen.
 
 
 
13. Bewaffnung:
Procustos Agenten sind standardmässig mit einem Pfefferspray ausgerüstet, den sie nach Bedarf und den Gesetzlichen Bestimmungen Verhältnismässig einsetzen dürfen.
 
Andere Waffen werden nur bei Bedarf und nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und unter vorgehender Information des Kunden mitgeführt.
25. Eigenschutz der Procustos Agenten:
Mit Ausnahme von Hundeführern werden Procustos Sicherheitsagenten nach Möglichkeit mindestens in Zweierteams eingesetzt um einen obtimalen Eigenschutz erreichen zu können.
 
Die Procustos Sicherheitsagenten sind für Ihre Handlungen selbst verantwortlich und entscheiden im falle einer akuten Bedrohungslage, selbst welche verhältnissmässigen Schritte sie in einer solchen Situation einleiten, um die Gefahr abzuwenden.

 

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